Für die Energiewende in der Region

Die Energiewende in der Region verankern und das Osnabrücker Land zu einer Modellregion für die Erzeugung erneuerbarer Energien formen – nichts Geringeres sieht das integrierte Klimaschutzkonzept des Landkreises Osnabrück vor. Mit unseren Projekten zur nachhaltigen Energieerzeugung engagieren wir uns für genau diese Ziele und machen uns stark für Transparenz, regionale Wertschöpfung und aktive Beteiligung der Bürger.

Als mittelbar 100%ige Tochtergesellschaft des Landkreises Osnabrück setzt sich die ENERGOS dafür ein, die Energiewende vor Ort durch regionale Netzwerke und Partner voranzutreiben.

Eine Veräußerung unserer Anlagen an überregionale oder internationale Investoren ist ausgeschlossen. Stattdessen möchten wir mit dieser Plattform Bürgern des Osnabrücker Landes die Möglichkeit bieten, sich an der Energiewende in unserer Region zu beteiligen.

Unsere Beteiligungsprojekte präsentieren wir Ihnen auf dieser Plattform. Hier können Sie Ihr Interesse an einer Beteiligung signalisieren und bei Gefallen investieren, zum Beispiel im Rahmen einer Schwarmfinanzierung.

Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind und die Energiewende im Osnabrücker Land aktiv begleiten!

Aktuelles Projekt

Windpark Wöstenwind

Ein Gemeinschaftsprojekt von ENERGOS und Energy-Farming
  • Ab 500 EUR bis 5.000 EUR*
  • Laufzeit 8 Jahre
EFG Energy-Farming GmbH
energos
  • 4,0 % Zins p.a.
  • Exklusiv für Bürger aus PLZ 49219

Hinweis gemäß § 12 Abs. 2. Vermögensanlagengesetz

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Die Interessensbekundung und die spätere Beteiligung finden auf der Plattform beteiligung.energy-farming.de unseres Partners Energy-Farming Holding GmbH statt.

WINDPARK WÖSTENWIND

Ein Gemeinschaftsprojekt von ENERGOS und Energy-Farming
Standort:
Landkreis Osnabrück, Glandorf-Averfehrden
Versorgte Haushalte:
ca. 7000
Inbetriebnahme:
Juni 2020
Anlagen:
4x GE 3.6-137
Maße:
Gesamthöhe: 199,9m
Nabenhöhe: 131,4m
Rotordurchmesser: 137m
 

Attraktive Zinsen

Für Bürger der Region bietet sich die Gelegenheit, attraktive Zinsen zu erhalten und gleichzeitig die Energiewende lokal voranzutreiben.

Einfache Handhabung

Mit der Beteiligungsplattform ist es ganz einfach, an der Bürgerbeteiligung teilzunehmen. Einfach registrieren und investieren.

Regionaler Klimaschutz

Ihre Bürgerbeteiligung ist ein aktiver Beitrag für den Klimaschutz vor Ort.
Investieren Sie jetzt in eine saubere Zukunft für Ihre Region.

FAQ

Onlineportal

Wozu dient das Online-Portal?

Die Energiewende in der Region verankern und das Osnabrücker Land zu einer Modellregion für die Erzeugung erneuerbarer Energien machen. Mit unseren Projekten zur nachhaltigen Energieerzeugung engagieren wir uns für genau diese Ziele und machen uns stark für Transparenz, regionale Wertschöpfung und aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.

Unsere Beteiligungsprojekte präsentieren wir Ihnen auf dieser Plattform. Hier können Sie Ihr Interesse an einer Beteiligung signalisieren und bei Gefallen investieren, zum Beispiel im Rahmen einer Schwarmfinanzierung.

Zukünftig werden noch mehr Projekte auf dieser Internetdienstleistungsplattform präsentiert werden.

Wo kann ich meine Interessensbekundung abgeben?

Wir sind Projektpartner für die Bürgerbeteiligung Windpark Wöstenwind. Anbieter der Bürgerbeteiligung ist die EFG Energy-Farming Holding GmbH. Daher leiten wir Sie für weitere Informationen und für die Abgabe Ihrer Interessensbekundung auf die Plattform der beteiligung.energy-farming.de der EFG Energy-Farming Holding GmbH weiter. 

Interessensbekundung

Wann wird aus der Interessensbekundung ein rechtsgültiger Vertrag (ein qualifiziertes Nachrangdarlehen)?

Da die Bürgerbeteiligung nur dann umgesetzt werden soll, wenn dafür eine entsprechende Nachfrage besteht, möchten wir den Glandorfer Bürgern zunächst die Möglichkeit geben, ihr Interesse zu bekunden. Wenn wir eine Mindestsumme von 100.000,- € erreichen, machen wir weiter. Dann kann jeder Interessent die vorher angegebene Summe in Form eines qualifizierten Nachrangdarlehens zeichnen. Wir informieren jeden Interessenten per E-Mail.

An wen richtet sich das Angebot?

Das Zeichnungsangebot richtet sich exklusiv an Bürger der Gemeinde Glandorf und soll nur dann umgesetzt werden, wenn dafür eine entsprechende Nachfrage besteht. Dementsprechend haben interessierte Bürger in einem vorgeschalteten Verfahren die Möglichkeit zur Interessenbekundung.

Ab welchem Betrag kann ich mein Interesse bekunden?

Sie können Ihr Interesse über einen Betrag von mindestens 500 € bis maximal 2.500 € bekunden. Anlieger im Umkreis von 1 km um die WEA können ihr Interesse bis zu 5.000 € bekunden.

Wo kann ich meine Interessensbekundung abgeben?

Wir sind Projektpartner für die Bürgerbeteiligung Windpark Wöstenwind. Anbieter der Bürgerbeteiligung ist die EFG Energy-Farming Holding GmbH. Daher leiten wir Sie für weitere Informationen und für die Abgabe Ihrer Interessensbekundung auf die Plattform der beteiligung.energy-farming.de der EFG Energy-Farming Holding GmbH weiter. 

Windpark

Wie viel Schattenwurf haben Anwohner der WEA zu erwarten?

Die maximal zulässige Schattenwurfdauer auf anliegende Wohnhäuser von WEA regeln die „Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen“, die der Arbeitskreis Lichtimmissionen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz erarbeitet hat. Der Schattenwurf darf nicht länger als 30 Minuten am Tag und 8 Stunden pro Jahr auf ein Haus treffen. Wird dieser Wert überschritten, werden die WEA abgeschaltet, wenn ihr Schatten auf das Haus fällt.

In der Nähe meines Wohnhauses stehen WEA. Manchmal beobachte ist, dass sie sich nicht drehen, obwohl es windig ist. Wie kommt das?

Für den Stillstand von WEA gibt es verschiedene Gründe. Wie jede andere technische Anlage auch, müssen WEA regelmäßig gewartet werden. Leider lassen sich diese Termine nicht immer auf windarme Tage legen.
Ein weiterer Grund kann fehlender Strombedarf sein. Wenn mehr Strom erzeugt als verbraucht wird, werden einige Anlagen abgeschaltet. Zudem dienen Abschaltungen unter festgelegten Bedingungen dazu, einen zuverlässigen Vogel- und Fledermausschutz zu gewährleisten.

Wie hoch ist der erwartete Energieertrag?

  • Der jährlich erwartete Energieertrag liegt bei 28.000 MWh. Diese Energie reicht aus, um ca. 7.000 durchschnittliche 4-Personen-Haushalte mit Strom zu versorgen.

Wer ist der Hersteller? Welche Leistung haben die Anlagen?

Die vier WEA stammen von dem Hersteller GE Wind Energy GmbH. Es handelt sich dabei um den Typ GE 3.6-137, der über eine Nennleistung von 3,6 MW und einen Rotordurchmesser von 137 m verfügt. Die Nabenhöhe liegt bei rund 131 m und die Gesamthöhe bei 200m.

Wo stehen die Windenergieanlagen (WEA)?

  • Die Windenergieanlagen (WEA) befinden sich rund drei Kilometer westlich von Glandorf zwischen den Ortsteilen Schwege und Averfehrden.

Wie hoch sind die Schallemissionen von WEA?

Wie bei anderen technischen Anlagen, gehen auch von Windenergieanlagen Betriebsgeräusche aus. Wie hoch die Schallimmissionen sein dürfen, ist in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) festgelegt. Die Einhaltung dieser Grenzwerte wird von der Immissionsschutzbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft. Kann ein Grenzwert nicht eingehalten werden, wird die WEA in einem leistungsreduzierten und damit leiseren Modus betrieben.
Der nächtliche Grenzwert für Wohnhäuser im Außenbereich liegt beispielsweise bei 45 dB(A). Dies entspricht in etwa der Lautstärke in einem ruhigen Büro. In reinen Wohngebieten entspricht der zulässige Lautstärkepegel von 35 dB(A) der Unterhaltung in einer Bücherei.

Wie viele Stunden ist die WEA am Tag in Betrieb?

Grundsätzlich können WEA 24 Stunden am Tag in Betrieb sein. Da sie aber nur bei Windgeschwindigkeiten zwischen etwa 3 und 26 m/s Strom produzieren können und auch aufgrund verschiedener anderer Umstände abgeschaltet werden, liegt die tatsächliche Betriebszeit niedriger.

Ist der Vogel- und Fledermausschutz gewährleistet?

Der Vogel- und Fledermausschutz wird durch ein detailliertes Schutzkonzept gewährleistet. Dazu haben Ornithologen und Fledermausgutachter die entsprechenden Aktivitäten vor der Errichtung des Windparks genau erfasst und anhand ihrer Beobachtungen individuelle Schutzabschaltungen definiert.

Wie hoch ist die Lebensdauer der WEA?

Die WEA sind auf eine minimale Betriebszeit von 20 Jahren ausgelegt. In der Regel können sie aber länger betrieben werden, so dass im Binnenland mit Lebensdauern von rund 25 - 30 Jahren gerechnet werden kann. Nach dem Ende der Betriebszeit werden die WEA restlos abgebaut und die Grundstücke wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt.

Was passiert bei unvorhergesehenen Beschädigungen der WEA durch Blitzeinschlag oder Feuer?

Ein Blitzeinschlag führt durch ein integriertes Blitzschutzsystem normalerweise zu keinen ernsthaften Beschädigungen. Sollte es dennoch zu einem größeren Schaden kommen, ist dieser – wie auch Beschädigungen durch Feuer – durch eine Maschinenversicherung abgesichert. Zudem liegt eine Versicherung gegen den so entstehenden Ertragsausfall vor.